Branche
Neukundengewinnung für Kanzleien und Steuerberater
In keiner anderen lokalen Branche ist ein Klick so teuer — und in keiner anderen ist so genau geregelt, was auf der Website stehen darf. Beides hängt zusammen, und beides wird selten zusammen gedacht.
Der eigentliche Engpass
Ein falsches Mandat kostet doppelt
Rechtsberatung hat die höchsten Klickpreise im deutschen Suchmarkt. Veröffentlichte Spannen deutscher Agenturen liegen bei fünf bis fünfzehn Euro pro Klick — dort, wo ein Dachdecker ein bis drei Euro zahlt. Ein Anzeigenbudget, das im Handwerk vierzig Klicks bringt, bringt in einer Kanzlei acht.
Das verschiebt die ganze Rechnung. Nicht die Zahl der Anfragen entscheidet, sondern welche ankommen. Eine Erstberatung im Verkehrsrecht und eine Unternehmensnachfolge kommen über dieselbe Anzeige — aber die eine trägt den Klickpreis und die andere frisst einen Nachmittag.
- Rechtsgebiet vor Ort. Nicht „Rechtsanwalt Ludwigsburg", sondern das Gebiet, in dem Sie tatsächlich arbeiten und abrechnen. Der allgemeine Begriff ist der teuerste und der unpassendste zugleich.
- Die Frage vor dem Mandat. Wer Abfindung Höhe berechnen sucht, sucht keine Kanzlei — er sucht eine Antwort. Wer sie bei Ihnen findet, ruft an. Diese Suchen sind billiger und qualifizierter als die Mandatssuche selbst.
- Vorab klären, was Sie nicht machen. Ein Satz zum Zuschnitt spart mehr Telefonzeit als jede Optimierung. Er wirkt wie eine Absage und ist in Wahrheit ein Filter.
Was hier anders ist als überall sonst
Das Berufsrecht redet bei jedem Satz mit
Für Anwältinnen und Anwälte gilt § 43b BRAO: Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet und nicht auf ein Mandat im Einzelfall gerichtet ist. Für Steuerberater steht dieselbe Formel in § 57a StBerG, ergänzt um die Berufsordnung, die reißerische, vergleichende und wertende Darstellungen ausschließt.
Zum 1. Dezember 2025 ist die Neufassung der §§ 6, 8 und 10 BORA in Kraft getreten. Sie dreht die Blickrichtung um: Statt aufzuzählen, was erlaubt ist, benennt § 6 Abs. 1 BORA, was untersagt bleibt — unsachliche, unlautere und insbesondere irreführende Werbung. Wer innerhalb dieser Grenzen bleibt, darf werben.
Ein Absatz betrifft nicht die Kanzlei, sondern uns: § 6 Abs. 3 BORA untersagt das Mitwirken an Werbung durch Dritte, die der Kanzlei selbst verboten wäre. Eine Agentur kann sich also nicht darauf zurückziehen, sie habe die Anzeige ja geschrieben. Was Sie nicht sagen dürfen, dürfen wir auch nicht für Sie sagen.
Der häufigste Fehler
Das Formular, das ein Mandat einwirbt
Eine sachliche Leistungsübersicht auf der eigenen Seite — Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Beratung — ist unproblematisch. Ein Formular daneben, das unmittelbar dazu auffordert, eine konkrete Steuererklärung in Auftrag zu geben, ist es nicht: Es zielt auf das Einzelmandat und fällt damit aus dem, was § 57a StBerG erlaubt.
Dieselbe Linie verläuft durch jede Anwaltsseite. Der Unterschied liegt nicht im Design, sondern in der Ansprache:
- Trägt: „Wir vertreten in Arbeitsrecht und Kündigungsschutz. Erstgespräch nach Terminvereinbarung." — sachliche Information über die Tätigkeit.
- Trägt nicht: „Ihre Kündigung ist unwirksam — jetzt Klage beauftragen." — eine Bewertung des Einzelfalls, die niemand kennt, verbunden mit der Aufforderung zum Mandat.
- Trägt nicht: Erfolgsquoten, Vergleiche mit anderen Kanzleien, „bester Anwalt in …". Erfolgsversprechen widersprechen dem Sachlichkeitsgebot, Vergleiche fallen unter das Irreführungsverbot.
Das ist keine Geschmacksfrage. Es ist der Unterschied zwischen einer Seite, die Mandate bringt, und einer, die eine Rüge der Kammer bringt.
Der heikelste Hebel
Bewertungen — hier gilt nicht, was sonst gilt
Auf allen anderen Branchenseiten dieser Website steht derselbe Rat: aktiv nach Bewertungen fragen. Für Kanzleien gilt er so nicht.
§ 6 Abs. 2 BORA lässt Werbung mit Mandaten und Mandantenerfahrungen nur mit ausdrücklicher Einwilligung zu. Und die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO bindet Sie, nicht Ihre Mandantschaft: Wer bei Ihnen war, darf das selbst öffentlich schreiben — Sie dürfen es nicht bestätigen. Schon eine dankende Antwort unter einer Bewertung kann ein Mandatsverhältnis offenlegen, das niemanden etwas angeht.
Praktisch heißt das: Bewertungen sind auch für Kanzleien wertvoll, aber der Weg dorthin ist ein anderer. Die Bitte gehört ans Ende des Mandats, nicht in eine automatische Nachfassmail. Antworten auf Bewertungen sollten allgemein bleiben und den Einzelfall nicht bestätigen. Und wer Erfahrungsberichte auf die eigene Seite nimmt, braucht die Einwilligung schriftlich — nicht als Erinnerung an ein Telefonat.
Bezeichnungen
Fachanwalt, Spezialist, Schwerpunkt — drei verschiedene Dinge
Den Fachanwaltstitel vergibt die Kammer nach Lehrgang und Fallnachweis. Er darf geführt werden, wer ihn hat, und er ist im Suchmarkt bares Geld wert: Menschen suchen ausdrücklich nach Fachanwalt Arbeitsrecht plus Ort.
Selbst gewählte Bezeichnungen wie Spezialist sind nach § 7 BORA nicht verboten, aber an Bedingungen geknüpft: entsprechende theoretische Kenntnisse und Tätigkeit in erheblichem Umfang auf dem Gebiet. Fehlt beides, ist die Bezeichnung irreführend — und Irreführung ist der Punkt, an dem es unangenehm wird.
Für die Sichtbarkeit ist die Unterscheidung entscheidend, weil Google beide Begriffe unterschiedlich behandelt. Wir prüfen deshalb zuerst, welche Bezeichnungen Sie führen dürfen, und bauen die Suchbegriffe erst danach.
So gehen wir vor
Was wir bei einer Kanzlei zuerst ansehen
- Welche Rechtsgebiete tragen die Kanzlei? Nicht alle, die im Briefkopf stehen — die zwei bis drei, die den Umsatz machen. Alles andere kostet in der Anzeige nur Geld.
- Welche Bezeichnungen sind gedeckt? Fachanwaltstitel, Tätigkeitsschwerpunkte, Kammerzugehörigkeit. Das entscheidet über die Suchbegriffe, bevor irgendetwas geschaltet wird.
- Hält die Website dem Berufsrecht stand? Formulierungen, Formulare, Erfolgsaussagen, Bewertungsdarstellung. Wir sagen Ihnen, was uns auffällt — die berufsrechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Kammer.
- Wie steht das Unternehmensprofil? Kategorie, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit. Bei Kanzleien läuft ein auffällig hoher Anteil der Erstkontakte über den Karten-Block statt über die Website.
Das ist genau das, was im kostenlosen Konkurrenz-Check passiert — bevor irgendjemand über Budgets spricht.
Diese Seite gibt einen Überblick über berufsrechtliche Rahmenbedingungen der Außendarstellung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind BRAO, BORA, StBerG und BOStB in der jeweils geltenden Fassung sowie die Auskunft Ihrer Kammer.
Häufige Fragen
Was oft gefragt wird
Dürfen Rechtsanwälte überhaupt Google Ads schalten?
Ja. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet und nicht auf ein Mandat im Einzelfall gerichtet ist. Für die Anzeige gilt derselbe Maßstab wie für jede andere Außendarstellung: sachlich bleiben, nicht irreführen, keine Erfolge versprechen. Seit der Neufassung von § 6 BORA zum 1. Dezember 2025 ist die Regelung als Verbotsnorm gefasst — untersagt sind unsachliche, unlautere und irreführende Auftritte, alles innerhalb dieser Grenzen ist zulässig.
Warum sind Klicks für Kanzleien so viel teurer als für andere Betriebe?
Weil der Wert eines einzelnen Mandats hoch ist und entsprechend viele Anbieter auf dieselben Begriffe bieten. Veröffentlichte Spannen deutscher Agenturen nennen für Rechtsberatung fünf bis fünfzehn Euro pro Klick, während Handwerk bei ein bis dreieinhalb Euro liegt. Deshalb entscheidet bei Kanzleien nicht das Budget über den Erfolg, sondern der Zuschnitt: enges Rechtsgebiet, enger Umkreis und Suchbegriffe, hinter denen ein tragfähiges Mandat steht.
Darf eine Kanzlei ihre Mandanten um eine Google-Bewertung bitten?
Die Bitte selbst ist nicht verboten, aber sie ist heikler als in anderen Branchen. § 6 Abs. 2 BORA lässt Werbung mit Mandantenerfahrungen nur mit ausdrücklicher Einwilligung zu, und die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO bindet die Kanzlei: Die Mandantin darf selbst schreiben, dass sie dort war — die Kanzlei darf es nicht bestätigen. Auch eine öffentliche Antwort auf eine Bewertung kann ein Mandatsverhältnis offenlegen. Deshalb gehören Bitte und Antwort hier anders gebaut als bei einem Handwerksbetrieb.
Darf ich mich auf der Website als Spezialist bezeichnen?
Nur unter Bedingungen. Der Fachanwaltstitel wird von der Kammer verliehen und darf führen, wer ihn hat. Eine selbst gewählte Bezeichnung wie Spezialist setzt nach § 7 BORA entsprechende theoretische Kenntnisse und eine Tätigkeit in erheblichem Umfang auf dem Gebiet voraus. Fehlt das, ist die Angabe irreführend. Für die Sichtbarkeit ist die Unterscheidung wichtig, weil nach Fachanwalt plus Rechtsgebiet ausdrücklich gesucht wird.
Gilt das alles auch für Steuerberater?
Der Maßstab ist derselbe, die Fundstelle eine andere: § 57a StBerG erlaubt Werbung, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf ein Einzelmandat zielt; die Berufsordnung ergänzt, dass die Darstellung nicht reißerisch, vergleichend oder wertend sein darf. Praktisch heißt das: Eine Leistungsübersicht zu Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung und Beratung ist zulässig — ein Formular, das unmittelbar zur Beauftragung einer konkreten Steuererklärung auffordert, ist es nicht.
Wie sieht das in Ihrem Gebiet aus?
Wir sehen uns an, wonach in Ihrer Region tatsächlich gesucht wird, wer bei Ihren Rechtsgebieten vor Ihnen steht und wie Ihr Unternehmensprofil dagegen dasteht. Kostenlos, unverbindlich und unabhängig davon, ob Sie danach mit uns arbeiten.
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Wenn Sie es genauer wissen wollen
- Wie lokale Sichtbarkeit funktioniert — der Mechanismus in vier Grafiken: Einzugsgebiet, Platzverteilung, KI-Empfehlungen und der Weg bis zur Anfrage.
- Mehr Google-Bewertungen bekommen — der allgemeine Weg. Für Kanzleien gilt der Abschnitt oben zusätzlich.
- Google Ads für lokale Betriebe — was Anzeigen leisten, was sie kosten und wann sie sich nicht lohnen.